Teilnahmeberechtigt an unserem gesamten Veranstaltungsprogramm sind ausschließlich DAV-Mitglieder der Sektion Allgäu-Kempten (Ausnahme: Indoor-Kurse DAV-Kletterschule). DAV-Mitglieder anderer Sektionen haben die Möglichkeit, über eine C-Mitgliedschaft (Zweitmitgliedschaft) teilzunehmen.
Die persönlichen Voraussetzungen sind bei der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung vermerkt und müssen erfüllt sein. Die Teilnehmenden müssen den technischen und konditionellen Anforderungen unbedingt gewachsen sein, die angegebene Ausrüstung (komplett und in einwandfreiem Zustand) vorweisen können und bei Touren deren Handhabung beherrschen. Andernfalls ist der/die verantwortliche Leiter*in berechtigt, Teilnehmende ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung von Teilnahmegebühren ist dann nicht möglich.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine Teilnahme am regulären Sektionsprogramm ab 18 Jahren ohne Einschränkung möglich, von 14 bis einschließlich 17 Jahren nur mit schriftlicher Zustimmung und bei unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Bei allen minderjährigen Teilnehmenden am regulären Sektionsprogramm liegt es im Ermessen des/der Touren-/Kursleiters/-leiterin, ob er/sie minderjährige Teilnehmende mitnehmen möchte.
Bei allen "Jugend On Tour"-Angeboten sowie bei Ferienprogrammen und speziellen Kinderkursen ist die Teilnahme unter 14 Jahren auch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Hierzu unterzeichnen die Erziehungsberechtigten eine eigene Einverständniserklärung.
Ist eine Touren- bzw. Vorbesprechung vorgesehen, so ist die Teilnahme daran verpflichtend. Ein unentschuldigtes Fehlen kann den Ausschluss von der Veranstaltung nach sich ziehen. Soweit nicht anders angegeben, finden die Besprechungen im swoboda alpin statt.
Die Teilnehmer*innen müssen sich gruppenkonform verhalten. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters/der Leiterin nicht befolgt werden (ein Ausschluss kann ebenso für zukünftige Veranstaltungen gelten).
Anmeldungen sind immer ab dem von der Sektion Allgäu-Kempten vorgegeben Datum/ ggf. Uhrzeit möglich. Anmeldungen, die vor einem angegebenen Stichtag/Zeitpunkt eingehen, werden gelöscht und nicht bearbeitet. Anmeldungen für das outdoor Programm können erst ab dem jeweiligen Stichtag für Kurse und Touren erfolgen, zunächst nur für 2 Kurse und 2 Touren. Eine Woche nach dem letzten Stichtag können beliebig viele weitere Angebote gebucht werden. Anmeldungen sind nur über das Reservierungsformular, das über die Ausschreibungen verlinkt ist, möglich.
Die Benachrichtigung über freie Plätze (indoor und outdoor) sowie sonstige Benachrichtigungen für Kursteilnehmer*innen erfolgen ausschließlich per E-Mail. Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird eine Warteliste geführt. Frei werdende Plätze werden per E-Mail zeitgleich an alle Personen auf der Warteliste kommuniziert. Die erste Rückmeldung erhält den freien Platz.
Die genannte Teilnahme- bzw. Kursgebühr wird per Lastschrift direkt nach der Buchung eingezogen, die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird vorausgesetzt. Bei Veranstaltungen der Kletterschule sind die Kursgebühren vorab mit einem im Buchungsablauf angegebenen Zahlungsverfahren zu leisten. Die Kursgebühren verstehen sich immer zzgl. Eintritt in die Kletterhalle.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung müssen oftmals Anzahlungen geleistet werden. Diese werden zunächst von uns übernommen, müssen jedoch im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin gezahlt werden. Der entsprechende Betrag wird von der eventuellen Rückzahlung der Teilnahmegebühr (abhängig vom Stornierungszeitpunkt) einbehalten.
Es besteht kein Anspruch auf Zimmerlager bzw. Einzelzimmer.
Für alle Veranstaltungen ist die Ausrüstung gemäß der angegebenen Ausrüstungsliste selbst mitzubringen (sofern nicht anders angegeben). Ein Großteil der Ausrüstung kann in der Geschäftsstelle gegen Gebühr ausgeliehen werden (solange Vorrat reicht). Wir empfehlen ggf. eine rechtzeitige Reservierung. Bei Kursangeboten der Sektion werden bei der Erhebung der Leihgebühren nur die Kurstage berechnet.
Sowohl bei Schneeschuh- als auch Ski- und Snowboardtouren ist die Mitnahme und die Beherrschung von LVS-Gerät, Schaufel und Sonde unbedingte Pflicht, selbst bei sogenannten leichten Touren. Hierfür wird der Besuch des Basiskurs Winter (LVS Kurs) vorausgesetzt. Die Anforderungen im Bereich Technik bauen aufeinander auf, d. h. bei Technik 3 müssen auch die Anforderungen von Technik 1 und Technik 2 beherrscht werden.
Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Anreise in Form von Fahrgemeinschaften mit Privat-Pkw auf eigene Kosten und Verantwortung. Mitfahrer*innen müssen mit einer angemessenen Kostenbeteiligung (Empfehlung: 0,30 €/km und Pkw) rechnen, ggf. zzgl. Beteiligung für Maut, Autobahngebühren und Parkplatz. Über die Sektion besteht bei ausgeschriebenen Veranstaltungen eine kostenlose KFZ-Kasko bei Benutzung privater KFZ. Die Selbstbeteiligung beträgt dabei 150,- Euro. Die Teilkaskoversicherung ist subsidiär gegenüber bestehenden KFZ-Teilkaskoversicherungen ausgestaltet, haftet also nachrangig.
Sollte aufgrund der allgemeinen Wetter-/Schnee- oder Lawinenlage eine Tour oder ein Kurs nicht durchführbar sein, können Trainer*innen auch Alternativziele anbieten. Ein Stornoanspruch oder ein Anspruch auf die Durchführung der ursprünglich gebuchten Tour/des Kurses besteht in diesem Fall nicht.
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige Betreuung der leitenden Person nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Unsere Leiter*innen sind vom DAV ausgebildete Trainer*innen.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Das alpine Restrisiko muss jede/r Teilnehmende selbst tragen. Jede/r Teilnehmende verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die veranstaltende Sektion, den/die Veranstaltungsleiter*in und dessen Helfer*innen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist.
Für eventuelle Schäden an der persönlichen Ausrüstung oder des Gepäcks der Teilnehmer*innen übernimmt unsere Sektion keine Haftung.
Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten, wenn diese nicht ausdrücklich auf den Trainer/die Trainerin übertragen wird.
Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Verwendung von Fotos, die auf unseren Veranstaltungen erstellt werden, für Vereinszwecke (Publikationen, Homepage, Social Media, Medien- und Pressearbeit der Sektion) grundsätzlich einverstanden. Widersprüche gegen diese Regelung sind vor dem Kurs bzw. der Tour per Mail an kurse@dav-kempten.de und den Kursleiter/die Kursleiterin zu richten.