Abbildung einer alpinen Landschaft

Teilnehmer*innenstorno 

Erfolgt eine Stornierung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin, wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro fällig. Bei einer Stornierung von Jugend on Tour-Angeboten entsteht grundsätzliche eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€. 

Bei einer Stornierung 30-15 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin 50% der Teilnahmegebühren/Kurskosten zu entrichten, sofern der frei gewordene Platz nicht nachbesetzt werden kann. 

Bei einer Stornierung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder kürzer, sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin die vollen Teilnahmegebühren/Kurskosten zu entrichten, sofern der frei gewordene Platz nicht nachbesetzt werden kann. 

Bei Nichtantreten sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin die vollen Teilnahmegebühren/Kurskosten zu entrichten. 

Bei Krankheit werden gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung 75 % der Teilnahmegebühren/Kurskosten erstattet. Kann der frei gewordene Platz nachbesetzt werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10€ an. Bei Tagestouren wird die Teilnahmegebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Reservierungsgebühren können bei Teilnehmer*innenstorno nur zurückerstattet werden, wenn der frei gewordene Platz wieder nachbesetzt werden kann.

Sektionsstorno 

Bei Stornierung der Veranstaltung durch die Sektion wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet, nicht jedoch bei Touren-/Kursabbruch, Änderung des Tourenziels wegen Wetter/Schnee- oder Lawinenlage, Teilnehmer*innenausschluss, Nichtteilnahme oder Zuspätkommens.

Vorauszahlungen können bei Sektionsstorno nur zurückerstattet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt der Betrag nicht schon für Anzahlungen bei Hütten/Übernachtungsbetrieben o.ä. verausgabt worden ist.

Stornogebühren seitens gebuchter Unterkünfte

Werden bei Absage Stornogebühren seitens der Hütten bzw. Unterkünfte für Übernachtungsplätze erhoben und kann der Platz nicht nachbesetzt werden, so müssen wir diese Stornogebühren in jedem Fall an den/die Veranstaltungsteilnehmer*in weitergeben - auch im Krankheitsfall und unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.

Erfolgt eine Veranstaltungsstornierung von Seiten unserer Sektion, z. B. wegen schlechtem Wetter oder Ausfall des Trainers/der Trainerin, so können wir die Stornogebühren der Hütten/Übernachtungsbetriebe leider nicht übernehmen, diese verbleiben als kleines unkalkulierbares Risiko bei den Teilnehmer*innen.

Abweichungen von diesen Regelungen sind im Einzelfall möglich und werden bei der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben.