Abbildung einer alpinen Landschaft

Die Satzung der Sektion wird von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung beschlossen. Diese schriftlich niedergelegte Grundordnung regelt die Struktur, die Abläufe und die Ziele innerhalb des Vereins. Die Satzung spiegelt somit den Vereinszweck und dessen Umsetzung wieder.